AGB

Science-TV GmbH, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn,
Geschäftsführerin Annemarie Lorenz, Amtsgericht Amtsgericht München HRB 148030: HRB 161205, Ust.-Id.-Nr.: DE814720901

  1. Geltung, Änderung, Vertragspartnerwechsel

    1. Alle Leistungen erbringt Science-TV GmbH ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Science-TV GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB unter Zustimmung jedes Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung für ihn zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
    3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Vertragspartners oder, an Geschäftsabschlüssen, beteiligten Dritten werden zurückgewiesen.
    4. Science-TV GmbH ist es gestattet, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  2. Leistungspflichten

    1. Science-TV GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu verändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Science-TV GmbH auf Grund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der Science-TV GmbH, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung als solche bezeichnet oder nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Science-TV GmbH wird sich bemühen, bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen.
    2. Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit angebotener Hosting-Dienste kann nicht erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall oder für bestimmte Leistungen Garantien gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von Science-TV GmbH verursacht wurden bzw. nicht beeinflusst werden können, beeinträchtigt ist. Science-TV GmbH und ihre Vertragspartner sind in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
    3. Science-TV GmbH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
  3. Angebot und Vertragsschluss

    1. An schriftliche Angebote ist Science-TV GmbH, sofern im Angebot keine andere Frist benannt ist, 90 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
    2. Science-TV GmbH behält sich das Eigentum an allen Vorleistungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Angebotsunterlagen behält sich Science-TV GmbH uneingeschränkt vor.
    3. Online-Bestellungen stellen ein Angebot an Science-TV GmbH für den Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Science-TV GmbH senden, erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei Science-TV GmbH bestätigt. Diese Auftragsbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebotes durch Science-TV GmbH dar und informiert Sie über die durch Science-TV GmbH zu erbringenden Leistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen. Ein Vertrag kommt erst mit Ihrer Bestätigung dieser Auftragsbestätigung zustande, sobald Sie als Kunde auf den Link in der Bestellbestätigung geklickt haben. Ab diesem Moment sind Sie zur vollen Nutzung der Applikationen befugt und erhalten per Mail Ihre Zugangsdaten zu den Onlinetools.
  4. Vertragspartnerpflichten

    1. Für sämtliche Inhalte, die der Vertragspartner auf dem Servernetzwerk der Science-TV GmbH abrufbar hält oder speichert, ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden und auch von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er seine Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der Science-TV GmbH zur Verfügung stellt. Science-TV GmbH ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
    2. Der Vertragspartner hat seine Zugangsdaten (Username und Passwort) sorgfältig aufzubewahren. Außerdem muss sichergestellt werden, dass diese Daten niemals Dritten zugänglich gemacht werden. Science-TV GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden durch in die Hände Dritter gelangter Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch solcher Daten ist dies der Science-TV GmbH ohne Verzug mitzuteilen. Science-TV GmbH macht darauf aufmerksam niemals den Kunden nach seinem Passwort zu fragen. Derartige Abfragen durch Dritte legen nahe, dass es sich um sogenannten Phishingversuche handelt. In einem solchen Fall informiert der Kunde Science-TV GmbH über den Vorgang. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Vertragspartner ein Passwort erhält, welches der Identifizierung seiner Person gegenüber der Science-TV GmbH bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis oder die Zahlungsabwicklung betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Vertragspartners verwenden, gelten gegenüber Science-TV GmbH als vom Vertragspartner für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Science-TV GmbH nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber der Science-TV GmbH vollständig auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz. Er stellt die Science-TV GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
    3. Der Vertragspartner ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet. Er hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Vertragspartners verlängern die Bearbeitungszeit für die Science-TV GmbH oder können im Extremfall dazu führen, die Leistungserbringung unmöglich zu machen.
    4. Der Vertragspartner hat jeglichen Mehraufwand zu tragen, der durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht. Science-TV GmbH wird den Vertragspartner rechtzeitig auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten und auf die Vergütungspflichtigkeit hinweisen. § 642 BGB bleibt unberührt.
    5. Erkennt einer der beiden Vertragspartner, dass das Pflichtenheft fehlerhaft, unvollständig oder objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird der jeweilige Vertragspartner den anderen hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.
    6. Für sämtliche Inhalte, die der Vertragspartner auf dem Servernetzwerk der Science-TV GmbH speichert und anbietet, ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Der Vertragspartner garantiert, dass die Inhalte nicht gegen Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der Science-TV GmbH zur Verfügung stellt. Science-TV GmbH ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
    7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach oder andere anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Vertragspartner versichert, dass alle an die Science-TV GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Vertragspartner hat bei Änderungen seiner Daten, diese unverzüglich durch Mitteilung an Science-TV GmbH per Post, Telefax oder E-Mail bekannt zu geben.
    8. Dem Vertragspartner obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Vertragspartner vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten der Science-TV GmbH.
  5. Leistungsänderungen

    1. Änderungswünsche des Vertragspartners im Hinblick auf den Vertragsgegenstand muss die Science-TV GmbH nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere nicht mit dem Pflichtenheft übereinstimmen. Der Vertragspartner hat die Mehraufwendungen, die der Science-TV GmbH durch die Evaluierung des Änderungsverlangens entstehen, gesondert zu vergüten.
  6. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung und Einstellung der Leistung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit eines Vertrages 12 Monate. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Laufzeit verlängert sich ansonsten um jeweils 12 Monate, es sei denn, der Vertrag wird 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt. Diese Kündigungsfrist gilt auch bei allen weiteren Verlängerungen. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei e-mail oder Telefax genügen.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die Science-TV GmbH insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      - der Vertragspartner befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug;
      - der Vertragspartner verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
      - der Vertragspartner beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
      Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für die Science-TV GmbH unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall, bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter audiovisueller Inhalte.
    3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Science-TV GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Sie kann sämtliche auf dem Servenetzwerk befindlichen Daten des Vertragspartners und seiner Community, einschließlich in den Postfächern befindliche E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Vertragspartners. Darüber hinaus ist die Science-TV GmbH nach Beendigung des Vertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, Domains des Vertragspartners, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben oder zu behalten.
    4. Im Falle einer, auf schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners zurückzuführenden, Kündigung durch die Science-TV GmbH ist die Science-TV GmbH zur Abgeltung des entstandenen Ausfallschadens berechtigt, sämtliche Inhalte der durch den Vertragspartner betriebenen Sender einer Verwertung zuzuführen.
  7. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

    1. Die Sub-Level-Domains werden durch die Science-TV GmbH bei Vertragsabschluss vergeben und nach dessen Ende wieder gelöscht. Sie können durch den Vertragspartner über den Vertragszeitraum hinaus nicht genutzt oder behalten werden. Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen die DENIC-Registrierungsrichtlinien.
    2. Bei der Beschaffung und Pflege von Domains wird die Science-TV GmbH im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die Science-TV GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
    3. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner die Science-TV GmbH, deren Erfüllungsgehilfen und die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete natürliche und juristische Personen frei.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer Registrierung die Daten des Domaininhabers und des administrativen Kontakts zu benennen. Zu den Daten gehören die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mailadresse des Vertragspartners. Änderungen an diesen Daten hat der Vertragspartner der Science-TV GmbH per Post oder Fax mitzuteilen.
    5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Science-TV GmbH berechtigt, die Domains zum gekündigten Vertrag des Vertragspartners zu löschen. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Domaingebühren.
  8. Einschränkungen der Nutzung durch den Vertragspartner, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle im Rahmen der gesetzlichen Regeln vorgeschriebenen Angaben zu machen, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes.
    2. Die aus den Sendenetzen abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf anderen Servern als denen der Science-TV GmbH abgelegt sind und nur mittels einer über Science-TV GmbH registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.
    3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch Dienste, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Science-TV GmbH ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte auszuschließen.
  9. Leistungsstörungen

    1. Für Leistungsstörungen ist die Science-TV GmbH nur verantwortlich, soweit diese die von der Science-TV GmbH zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Vertragspartners, bestehend aus den auf dem Servernetzwerk aufgespielten Daten, ist die Science-TV GmbH nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der von Science-TV GmbH zu erbringenden Leistungen beruht. Die Science-TV GmbH ist ebenfalls nicht verantwortlich in Fällen, in denen der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von der Science-TV GmbH verursacht wurden bzw. nicht beeinflusst werden können, beeinträchtigt ist. Science-TV GmbH ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
    2. Störungen hat die Science-TV GmbH im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, derScience-TV GmbH für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Vertragspartner der Science-TV GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Vertragspartner Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 10.
    3. Wird die Funktionsfähigkeit des Servernetzwerkes auf Grund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder auf Grund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Vertragspartner hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist die Science-TV GmbH von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, und behördliche Maßnahmen.
  10. Entgeltzahlung und -erhöhung, Aufrechnung

    1. Es ist dem Vertragspartner freigestellt, per Rechnung oder per Lastschrift zu zahlen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Vertragspartner ermächtigt den Anbieter, die vom Vertragspartner zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Vertragspartner angegebenen Kontos einzuziehen. Der Vertragspartner hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen.
    2. Science-TV GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 6%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners nicht. Stimmt der Vertragspartner der Entgelterhöhung nicht zu, so ist die Science-TV GmbH zur Kündigung mit drei monatiger Frist berechtigt.
    3. Die Angebote der Science-TV GmbH enthalten ein jeweils definiertes Inklusiv-Datentransfervolumen sowie ein Inklusiv-Storagevolumen pro Monat. Zusätzliche Volumina wird die Science-TV GmbH im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit der Rechenzentren und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Vertragspartnern für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
    4. Mit Forderungen der Science-TV GmbH kann der Vertragspartner nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Ansprüche gegen die Science-TV GmbH sind nicht abtretbar.
  11. Nutzungsrechte, Schadensersatz, Vertragsstrafe

    1. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch die Science-TV GmbH steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der vertraglich vereinbarten Zahlungen innerhalb der vertraglich vereinbarten oder auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung auf einem Konto der Science-TV GmbH.
    2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Vertragsverpflichtungen kann die Science-TV GmbH vom Vertragspartner Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR fordern. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Die Vertragsstrafe darf insgesamt den Betrag von 15% der Jahresvergütung nicht überschreiten. Unabhängig davon steht es der Science-TV GmbH frei, einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
    3. Soweit die Science-TV GmbH von Dritten wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Vertragspartners in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Science-TV GmbH von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten der Science-TV GmbH.
  12. Referenz

    1. Die Science-TV GmbH behält sich vor, sich selbst im Impressum des Vertragspartners zu erwähnen bzw. einen Link zu plazieren, der zu eigenen Webseiten oder Sendern führt. Die Science-TV GmbH behält sich das Recht vor, die Internetseiten, Logos oder Werbebanner aller oder einzelner Vertragspartner als Referenz auf der eigenen Webseite und/oder in sonstigen Medien aufzuführen. Dieses Recht gilt über den Vertragszeitraum hinaus.
  13. Haftung, Verjährung und salvatorische Klausel

    1. Die Science-TV GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur und ausschließlich in folgendem Umfang:
      - Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt bis zum Erreichen der jährlichen Vertragsgebühr.
      - Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet die Science-TV GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Schadenersatzansprüche gegen die Science-TV GmbH wegen Verzögerung der Leistung sind dabei auf insgesamt höchstens 20% des Rechnungswertes der betroffenen Vertragsgegenstände (Projektsumme) bzw. auf die Höhe des vom Vertragspartner zu entrichtenden Jahresentgelts beschränkt. Falls Verträge über beide Zahlungen existieren, gilt der höhere Betrag.
    2. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die Science-TV GmbH, gleich welcher Art, beträgt grundsätzlich ein Jahr.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Für die von der Science-TV GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
    4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Stand: 1.1.2009

 

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